Dichtheitsprüfungen
Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet, nachzuweisen, dass die Abwasserleitungen auf seinem Grundstück dicht sind. Die Schmutzwasserleitungen auf Grundstücken innerhalb eines Wasserschutzgebietes( Ausnahme in Schleswig-Holstein bei Zone 3b) sind bis zum 31.12.2009 zu untersuchen. Für die Grundstücke außerhalb von Wasserschutzgebieten endet die Überprüfungsfrist spätestens zum 31.12.2015 (Ausnahme in Niedersachsen). Regenwasserleitungen sind nicht zu überprüfen. Diese Untersuchungen kann ich durchführen und nach bestandener Prüfung die Dichtheit nachweisen. Hierzu bin ich zertifiziert.

| 1 Regenwasser-Fallleitungen | 6 Schmutzwasser-Falleitungen |
| 2 Regenwasser-Grundleitungen | 7 Schmutzwasser-Grundleitungen |
| 3 Regenwasser-Kontrollschacht | 8 Schmutzwasser-Kontrollschacht |
| 4 Regenwasser-Anschlusskanal | 9 Schmutzwasser-Anschlusskanal |
| 5 Regenwasser-Hauptkanal | 10 Schmutzwasser-Hauptkanal |
| 11 Grundstücksgrenze |
Dichtheitsprüfung Grundstücksentwässerung Elmshorn und –Land
siehe:
Hinweise Stadtentwässerung Elmshorn:
http://www.stadt-elmshorn.de/ShowContent.aspx?NA=SN&HLID=14&ULID=716
Hinweise Amtsverwaltung Elmshorn Land:
http://www.elmshorn-land.de/start.php?layoutnr=1
Regelwerk:
DIN 1986 Teil 30 regelt Dichtheitsnachweis für bestehende Systeme http://www.beuth.de/
DIN 1610 regelt Dichtheitsnachweis für neue und sanierte Systeme http://www.beuth.de/

